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   VGH Hessen, 17.05.2001 - 4 UZ 918/01   

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https://dejure.org/2001,11923
VGH Hessen, 17.05.2001 - 4 UZ 918/01 (https://dejure.org/2001,11923)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.05.2001 - 4 UZ 918/01 (https://dejure.org/2001,11923)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - 4 UZ 918/01 (https://dejure.org/2001,11923)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 255 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2002, 318
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 09.12.1980 - II OE 88/78
    Auszug aus VGH Hessen, 17.05.2001 - 4 UZ 918/01
    Ein Verstoß gegen die Bestimmungen der §§ 7 bis 12 des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung führt daher nicht zur Fehlerhaftigkeit des Vorverfahrens (Hess. VGH, Urteil vom 09.12.1980 -- II OE 88/78 --).
  • BGH, 06.05.2019 - AnwZ (Brfg) 31/17

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Syndikusrechtsanwalt aufgrund der Tätigkeit

    Ein Verstoß gegen die genannten Bestimmungen führt daher nicht zur Fehlerhaftigkeit des Vorverfahrens (VGH Kassel, NJW 1987, 1096, 1097; NVwZ-RR 2002, 318; VG Wiesbaden, Urteil vom 22. September 2016 - 6 K 564/14.WI, juris Rn. 31).
  • BGH, 22.06.2020 - AnwZ (Brfg) 81/18

    Erteilung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Syndikusrechtsanwalt (hier:

    Ein Verstoß gegen die genannten Bestimmungen führt nicht zur Fehlerhaftigkeit des Vorverfahrens und wirkt sich nicht auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren aus (VGH Kassel, NJW 1987, 1096, 1097; NVwZ-RR 2002, 318; VG Wiesbaden, Urteil vom 22. September 2016 - 6 K 564/14.WI, juris Rn. 31).
  • VGH Hessen, 18.01.2018 - 5 B 1217/17

    Straßenausbaubeitrag

    Zu Recht geht das Verwaltungsgericht des Weiteren auch davon aus, dass der Verzicht auf die Durchführung des Anhörungsverfahrens nach den §§ 7 bis 10 des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung - AGVwGO - nicht zur Fehlerhaftigkeit des Vorverfahrens führt, da das Anhörungsverfahren - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hinweist - nicht Teil eines bundesgesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens als Bestandteil des Vorverfahrens ist und deshalb nicht über § 79 Abs. 2 Satz 2 VwGO zur Fehlerhaftigkeit des Widerspruchsbescheids führen kann (Hess VGH, Urteile vom 17. Mai 2001 - 4 UZ 918/01 -, NVwZ-RR 2002, 318 = Juris, und vom 9. Dezember 1980 - 2 OE 88/78 -,VerkMitt 1981, Nr. 51).
  • VG Frankfurt/Main, 02.10.2009 - 6 K 902/09

    Rücknahme einer Taxikonzession

    Die VwGO kennt nur die Entscheidung über den Widerspruch durch einen Ausschuss (§ 73 Abs. 2 VwGO), nicht aber ein dem Erlass des Widerspruchsbescheides vorgelagertes Anhörungsverfahren vor einem Anhörungsausschuss, dem keine Kompetenz zur Entscheidung über den eingelegten Widerspruch zukommt (Hess. VGH, Beschluss vom 17.5.2001 - 4 ZU 918/01, NVwZ-RR 2002, 318).
  • VG Kassel, 11.05.2017 - 6 L 821/17
    Ein - unterstellter - Verstoß gegen die Bestimmungen der §§ 7 des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (HessAGVwGO) führt nicht zur Fehlerhaftigkeit des Vorverfahrens, da das Anhörungsverfahren nicht Teil eines bundesrechtlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens als Bestandteil des Vorverfahrens ist (HessVGH, Urteil v. 17.05.2001 - 4 UZ 918/01 -, juris, Rn. 5.).
  • VG Wiesbaden, 22.09.2016 - 6 K 564/14
    Denn ein Verstoß gegen die §§ 6ff AGVwGO führt nicht zur Rechtswidrigkeit des Widerspruchsbescheids, weil sich dessen Rechtmäßigkeit ausschließlich nach den §§ 70ff VwGO - mithin Bundesrecht - beurteilt und Bundesrecht keine zwingende Anhörung durch einen Ausschuss vorsieht (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 4 UZ 918/01 -, [...]; NJW 1987, 1096 [BVerwG 03.07.1986 - BVerwG 7 B 141.85] m.w.N.).
  • VG Gießen, 27.11.2009 - 8 K 281/09

    Hundesteuer

    Die Verwaltungsgerichtsordnung kennt nicht ein dem Erlass des Widerspruchsbescheides vorgelagertes Anhörungsverfahren vor einem Anhörungsausschuss, dem keine Kompetenz zur Entscheidung über den eingelegten Widerspruch zukommt (vgl. Hess. VGH, B. v. 17.05.2001 - 4 UZ 918/01 -, NVwZ-RR 2002, 318).
  • VGH Hessen, 17.05.2001 - UZ 918/01

    Anhörung, Vorverfahren

    4 UZ 918/01.
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